Die schulgesetzlichen Änderungen vom Sommer 2015 dienen der weiteren schrittweisen Verwirklichung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. In den Schulen wird allen Schülern ein barrierefreier und gleichberechtigter Zugang zu Bildung und Erzeihung ermöglicht. Schüler mit und ohne Behinderung werden gemeinsam pädagogisch begleitet und unterrichtet.
Anhand der statistischen Zahlen der Weggentalschule (siehe oben) können die Veränderungen für die Schüler/innen mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot, die durch die UN-Konvention, schulgesetzliche Änderungen und Elternwunsch begründet sind, nachvollzogen werden.