Weggentalschule Rottenburg a. N.
Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum – Förderschwerpunkt Lernen

Der Sonderpädagogische Dienst der Weggentalschule

Lehrkräfte der allgemeinen Schulen in unserem Zuständigkeitsbereich können über ihre Schulleitung Sonderpädagogische Beratung und Unterstützung  beantragen, wenn es bei einer Schülerin oder einem Schüler Hinweise auf anhaltende und umfassende Lernschwierigkeiten gibt. Dazu ist das Einverständnis der Eltern und bei Bedarf auch eine Schweigepflichtsentbindung einzuholen.

Der Antrag auf sonderpädagogische Beratung und Unterstützung (Formular 01) ist nicht zu verwechseln mit dem Antrag der Eltern zur Klärung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (Formular 05a bzw. 05b)! Er kann bzw. sollte diesem aber vorhergehen.

Sonderpädagogische Dienste haben eine stützende, ergänzende und diagnostische Funktion mit dem Ziel, dem Kind oder Jugendlichen den Verbleib an der allgemeinen Schule zu ermöglichen.

Er kann folgende Schwerpunkte umfassen:
     • Beratung von Kolleginnen und Kollegen
     • Beratung von Eltern
     • Diagnostik
     • Unterstützung im Unterricht
     • Hinweise zu oder Auswahl von geeignetem Fördermaterial (auch für zuhause)
     • Kooperative Förderplanung
     • Vermittlung zu außerschulischen Kooperationspartnern (Therapeuten, Ärzte u. a.)
     • Teilnahme an bzw. Initiierung von Elterngesprächen

Die sonderpäd. Beratung und Unterstützung ist vom Grundsatz her eine zeitlich begrenzte Maßnahme. Sie endet in der Regel mit einem gemeinsamen Elterngespräch und einer Vereinbarung zur Verbesserung der schulischen Situation der Schülerin oder des Schülers.


Hier gehts zu den entsprechenden Formularen.

Qualitätsrahmen Sonderpädagogischer Dienst (SSA Tübingen)