Der Lernort für Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot kann auch eine wohnortnahe Grund-, Werkreal- oder Gemeinschaftsschule sein.
In der Regelschule erarbeiten die Lehrerinnen und Lehrer gemeinsam mit einem Sonderpädagogen ein zieldifferentes, individualisiertes Lernangebot. Das Kind/der Jugendliche erhält bei Bedarf Aufgaben, die möglichst genau seinem Lernniveau entsprechen und bekommt für die Bearbeitung dieser Aufgaben auch mehr Zeit zur Verfügung gestellt, falls dies notwendig sein sollte.